Muschelblume
Wissenschaftlicher Name: Pistia stratiotes
Andere Bezeichnungen: Wassersalat, Grüne Wasserrose
In der EU als invasive Art verboten!
Aussehen
Bei der Muschelblume handelt es sich um eine Schwimmpflanze, die hierzulande bis zum 2. August 2024 hauptsächlich als Teichpflanze verkauft worden ist. Sie erreicht unter guten Bedingungen einen Durchmesser von über 30cm.
Haltung
Wie oben schon erwähnt ist die Haltung dieser Pflanze in der EU heute verboten. Für Aquarien ist diese Pflanze auch nur bedingt geeignet. Schon alleine ihre Größe disqualifiziert sie für die meisten Becken. In den meisten Aquarien gelingt die dauerhafte Haltung nicht. Im Winter gehen die Muschelblumen in der Regel ein, da sie Wassertemperaturen unter 10°C nicht lange vertragen.
Vermehrung
Die Vermehrung dieser Pflanze ist nicht zu verhindern. Sie vermehrt sich sowohl über Ableger, als auch über Samen. Die Samen befinden sich in kleinen Beeren. Die Samen werden abgegeben und schwimmen dann auf der Wasseroberfläche und beginnen zu keimen.
Schneller, und zwar sehr viel schneller, ist die Vermehrung über Ableger. Innerhalb kürzester Zeit schafft es die Pflanze so, den Teich zuzuwuchern. Daher ist es meist zwingend notwendig überschüssige Pflanzen zu entnehmen.
Verbot
Viele Teichbesitzer sind über das Verbot der beliebten Pflanze entsetzt. Oft liest man. dass die Pflanze ja gar nicht winterhart ist und hier somit gar kein Problem sein kann.
Leider ist dies etwas kurz gedacht. Jedes Jahr verursachen in Deutschland Muschelblumen Schäden an Biotopen und verursachen so Kosten. Da die Pflanze sich sehr schnell vermehren kann, reicht bereits ein recht kurzer Zeitraum um ein Biotop nahezu komplett zuzudecken und so für den bisherigen Wasserpflanzenbestand des Biotops die Lebensgrundlage zu entziehen. Da die Pflanzen kein Licht mehr bekommen, sterben sie ab und das kann dann einen ganzen Teich zum “Kippen” bringen.
Der Grund liegt dabei gar nicht so sehr bei den natürlichen Verbreitungswegen der Pflanze, sondern bei Menschen die ihre überschüssigen Pflanzen nicht wegschmeißen wollen, sondern lieber irgendwo aussetzen. Jedem verantwortungsvollem Teich- oder Aquarienbesitzer ist natürlich klar, dass man dies mit keiner Pflanze oder Tier machen darf. leider gibt es aber genügend weniger nachdenkende Menschen, die es oft sogar gut meinen. Aber gut meinen und gut machen sind halt unterschiedlich.
Aber auch Vögel, die mit ihrem Gefieder die Beeren streifen nehmen dabei gern mal ein paar Samen mit und bringen diese in das nächste Gewässer.
Zusätzlich gibt es in nahezu allen europäischen Ländern auch Gewässer, die im Winter nicht unter 10°C sinken. Auch dafür ist natürlich der Mensch verantwortlich, aber dort kann die Muschelblume dann halt auch überwintern. In Deutschland gibt es z.B. seit 2008 eine stabile Muschelblumenpopulation in der Erft.
Das Verbot dieser Pflanze umfasst, sowohl den Verkauf und die Weitergabe in jeder Form, als auch Vermehrung, Haltung und Transport. Immer wieder wird aber angeführt, dass das Gesetz die Ausnahme vorsieht, dass man bestehende Pflanzen bis an ihr Lebensende weiterpflegen darf. Auch diese Ausnahme gilt allerdings nur, wenn man die Vermehrung sicher verhindern kann. Da dies, wie schon aufgeführt, nicht möglich ist, ist somit auch die Haltung ab sofort verboten.
In der Praxis werden Privatpersonen die im Aquarium noch Muschelblumen haben, wahrscheinlich nichts zu befürchten haben. Die Kontrolle zu Hause findet ja nicht statt. Zumindest habe ich bisher noch nie von einer Kontrolle auf verbotene Arten gehört und auch Bußgelder dahingehend sind mir nicht bekannt.
Das sieht aber schon anders aus, wenn man die im Gartenteich hält und Nachbarn dies anzeigen. In den meisten Fällen wird man dann zunächst unter Fristsetzung dazu aufgefordert die Pflanzen sachgerecht zu vernichten. Ein Bußgeld ist da eher selten. Und wer seine Pflanzen bei Kleinanzeigen oder anderen Portalen abgibt, der kann tatsächlich schnell ein teures Problem bekommen. Theoretisch sind bis zu 50.000€ Bußgeld für diese Ordnungswidrigkeit möglich.
Vor allem Händler, die Muschelblumen weiterhin anbieten, dürften bald mit den ersten Verfahren rechnen können. Und ja, noch immer kann man diese Pflanze problemlos kaufen. Obwohl das Verbot bereits seit zwei Jahren bekannt ist, scheinen manche Händler das nicht mitbekommen zu haben.
Wer die Pflanzen im Teich hält kann auch noch andere Folgen spüren. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die eigenen Pflanzen im Nachbarteich oder Badesee auftauchen, können zivilrechtliche Forderungen nachkommen. Dass kann das Bußgeld sogar deutlich übersteigen. Wenn der Badeseebesitzer seinen Betrieb für einen Tag einstellen muss um die Muschelblumen entfernen zu lassen, ist ein recht hoher Schadensersatz möglich.
Wie groß solch ein Risiko ist, darf jeder für sich selbst bewerten. Ich persönlich finde, dass es genügend andere schöne Pflanzen für den Teich gibt.