Meldepflicht in der Aquaristik

Ein ganz neues Thema für Aquarianer ist die Meldepflicht bei der Haltung bestimmter Fischarten. Bisher gab es zumindest beim Süßwasser keine aquaristisch bedeutenden Arten die den Behörden gemeldet werden mussten. Seit dem 23.02.2023 ist das anders. Neben mehreren Rochenarten betrifft dies vor allem den beliebten Zebrawels (L46), Hypancistrus zebra.

CITES

Der Grund für die Meldepflicht liegt in der Aufnahme der Fische in das Washingtoner Artenschutzabkommen. Im Englischen halt Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITES.

Dieses Artenschutzabkommen ist zum Schutz von bedrohten Tierarten geschaffen worden und regelt den Handel mit diesen Arten. Dazu gibt es drei Anhänge an diese Übereinkunft in der die entsprechenden Arten gelistet sind.

Anhang 1

In Anhang 1 werden Arten aufgenommen, die vom Aussterben bedroht und vom Handel stark bedroht sind. Der kommerzielle Handel mit Wildtieren auf dieser Liste ist verboten. Der Handel mit Nachzuchten ist erlaubt. Für Ein- und Ausfuhr sind allerdings Genehmigungen notwendig.

Anhang 2

Die Arten die hier aufgenommen sind, sind noch nicht vom Aussterben bedroht, aber potentiell vom Handel gefährdet. Dieser Verdacht muss geprüft werden.
Hier ist ein kommerzieller Handel erlaubt, wenn er nachhaltig ist.

Anhang 3

In Anhang drei kann jeder Staat ohne Abstimmung Arten des eigenen Landes aufnehmen lassen. Der Grund ist dann meist, dass die Staaten, den Export besser kontrollieren wollen.

Änderungen 2023

Wie schon oben angeführt wurden einige Fischarten auf der entsprechenden Konferenz im November 2022 in den Anhang 2 aufgenommen:

  • Hypancistrus zebra, Zebrawels (L46)
  • Potamotrygon henlei, Feuerrochen
  • Potamotrygon leopoldi, Schwarzrochen
  • Potamotrygon albimaculata, Itaituba-Süßwasser-Stechrochen
  • Potamotrygon wallacei, Marmorierter Süßwasser-Stechrochen
  • Potamotrygon jabuti, Perlen-Süßwasser-Rochen
  • Potamotrygon signata, Süßwasser-Stechrochen
  • Potamotrygon marquesi, Süßwasser-Stechrochen

Auf einigen Seiten im Netz findet sich auch der Hinweis, dass Potamotrygon motoro, ebenfalls neu in Anhang 2 aufgenommen wurde. Dies kann ich aber nach Sichtung der mir vorliegenden offiziellen Quellen nicht bestätigen. Selbst in offiziellen amtlichen Bekanntgaben sind nur die in der oberen Liste stehenden Arten aufgeführt.
Als Beispiel: Stadt Essen (Externer Link)
Auch die WISIA-Datenbank des Bundesamts für Naturschutz führt diese Art nur unter Anhang 3. Hier scheint also irgendjemand sich bei der Auflistung vertan zu haben und viele andere haben das dann übernommen.

Diese Aufnahme ist offiziell am 23.02.2023 in Kraft getreten. Somit sind alle vorhandenen Bestände schriftlich der Artenschutzbehörde zu melden. Die Verpflichtung ergibt sich aus §6 Bundesartenschutzverordnung. Das gilt zumindest für alle Personen, die irgendwann ihre Tiere gewerblich weitergeben möchten. Für Privatpersonen ist §7 Absatz 2 verbindlich. Dieser gilt nur für Wirbeltiere, also auch Fische.

(2) Wer Tiere der unter Absatz 1 fallenden Arten, ausgenommen Tiere der in Anlage 5 aufgeführten Arten, hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.

Quelle: Bundesartenschutzverordnung §7

In der Pressemeldung der Stadt Essen steht allerdings nur, dass Halter ihre Tiere melden müssen, damit zukünftigen Verkäufen nichts im Weg steht.
Nachzuchten dürfen weitergegeben werden, allerdings muss auch das gemeldet werden. Auch Zu- und Abgänge (z.B. Todesfälle) des Bestands unterliegen der Meldepflicht, genau wie ein Umzug.

Die Meldung muss Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere enthalten. Das Ganze muss dann mit Datum versehen und vom Halter unterschrieben werden. Ein Vordruck ist für die Meldung nicht vorgesehen, demzufolge kann die Meldung formlos erledigt werden
Welche Behörde in welchem Bundesland zuständig ist, ist überall unterschiedlich. Klare Zuordnungen zu finden, ist etwas schwierig. Eine grobe Übersicht gibt es auf den Bundesamt für Naturschutzseiten: Externer PDF-Link: Zuständigkeiten

Ich hätte hier gern eine Liste der zuständigen Ämter eingefügt, bin aber an der Fülle der zuständigen Ämter gescheitert. In NRW, als Beispiel, ist jeder Kreis für die Meldung und Überwachung zuständig. Wie sinnvoll das ist, ist sicher diskussionswürdig. Ob überall genügend qualifiziertes Personal in den Ämtern zur Verfügung steht, darf zumindest bezweifelt werden.

Um also die zuständigen Ansprechpartner zu finden, empfehle ich eine Internetsuche nach “CITES Meldepflicht” und der eigenen Heimatstadt.

Der VDA fordert die Aussetzung der Meldepflicht für den Zebrawels. Dies ist eine reine Forderung und bis diese Forderung diskutiert und eventuell auch umgesetzt werden könnte, wird noch viel Zeit vergehen. Auf die Meldefreiheit zu hoffen, wäre aus meiner Sicht, optimistisch. Gerade beim Zebrawels wäre das allerdings mehr als sinnvoll. Die Zahl der Halter dieses attraktiven Welses ist in Deutschland sehr hoch. Die Zucht ist kein großes Problem und somit stehen in Deutschland sehr viele Zuchttiere dem Handel zur Verfügung. Wie man die Kennzeichnung der Tiere sicherstellen soll ist mir ebenfalls völlig zweifelhaft. Die Bürokratie, die die Verfolgung dieser Zuchten erfordert, steht in keiner Verhältnismäßigkeit zur zu erwartenden Unterbindung des Wildtierhandels, der bereits seit 2004 in Deutschland m.W. nicht mehr stattfindet, da der Fang der Tiere und die Ausfuhr bereits seit 2004 in Brasilien verboten ist. Es ist kaum zu erwarten, dass die Meldepflicht einen signifikanten Unterschied verursachen wird.
Die größte Hohn ist allerdings, dass gerade diese Art in Brasilien durch den Bau eines Staudamms massiv bedroht wird und nicht durch den Handel.

Quellen:

Externe Links: