Tierarzneimittelgesetz

Das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wird das Hobby Aquaristik weiter erschweren.

Das Tierarzneimittelgesetz, kurz TAMG, ist die Umsetzung einer EU-Verordnung. Im Grunde wurde das bisherige Arzneimittelgesetz, dass bis dahin für alle Arzneimittel galt, von dem Veterinärbereich getrennt.

Gleichzeitig wurden die Vorschriften aber auch geändert, so dass seit letztem Jahr alle antimikrobiell wirksamen Arzneimittel verschreibungspflichtig sind. Für bestehende Mittel gibt es eine Übergangsfrist bis zum 29.01.2027.

Das bedeutet, dass alle Arzneimittel gegen Bakterien, Viren, Pilze oder Einzeller nur nach Untersuchung und Diagnose durch einen Tierarzt verschrieben werden müssen. Die entsprechenden Mittel sind dann ab 2027 nur noch in Apotheken zu beziehen. Das betrifft dann unter anderem auch die recht häufige Pünktchenkrankheit bei Fischen.

Was das bedeutet dürfte klar sein. Die wenigsten Aquarienbesitzer werden wegen kranker Guppys, Neons oder anderer meist kostengünstiger Fischen zum Tierarzt gehen. Die kranken Tiere werden daher in den meisten Fällen zum Tode verurteilt. Jeder wirtschaftliche Betrieb denkt und handelt ähnlich. Fische im Wert von 20€ gegenüber Tierarztrechnung und Apothekenpreis fürs Medikament. Natürlich ist das zynisch, aber es wird in der Realität so in den meisten Fällen passieren.

Hinzu kommt, dass es kaum Tierärzte für Zierfische gibt. Die meisten professionellen Züchter dürften in der Diagnose von Fischerkrankungen versierter sein, als 99% der Tierärzte glaube ich. Bei den Wirbellosen dürfte es noch weniger Tierärzte mit ausreichend Know-How geben.

Ob es dann allerdings noch viele Medikamente für die Aquarienbewohner gibt, bleibt ebenfalls abzuwarten. Denn alle diese Medikamente sind dann zulassungspflichtig. Eine entsprechende Zulassung ist aber wirklich teuer.

Fachtierärzte warnen bereits vor einer Versorgungslücke und sterbenden Fischen. Man kann nur hoffen, dass hier nochmal nachgebessert wird. Allerdings teilte das Landwirtschaftsministerium bereits mit, dass hier die EU an der Verordnung Änderungen vornehmen müsste. Wie wahrscheinlich das ist und wie schnell so etwas in der EU-Bürokratie geschieht, macht leider wenig Hoffnung.

Rechtliche Grundlagen

  • Tierarzneimittelgesetz
  • EU-Verordnung 2019/6 über Tierarzneimittel

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