Meinungsfreiheit vs. Beleidigung

Beleidigung oder Meinung? Oder geht auch Beides? Was hat Meinung mit Anstand zu tun?

Dieses Mal ein Thema das nur bedingt mit der Aquaristik zu tun hat. Schon als ich 2005 im Garnelenforum anfing, gab es immer wieder Einzelne die ihr Benehmen im Netz komplett zu Hause ließen. Leider scheint das immer mehr zu werden. Grund genug für mich das Ganze mal näher zu betrachten.

Auch in der Aquaristik gibt es im Bereich Social Media immer wieder Beiträge, in denen andere Diskussionsteilnehmer mit beleidigenden Äußerungen konfrontiert werden. Die rechtliche Verfolgung solcher Äußerungen ist allerdings sehr mühsam und langwierig. Daher kommt es nur sehr selten zu Anzeigen.

Diejenigen die beleidigen, berufen sich dabei oft auf ihr Recht der Meinungsfreiheit. Da sie in der Regel damit dann durchkommen, fühlen sie sich bestätigt. Ist das aber auch so? Nur weil man etwas machen kann, bedeutet ja nicht, dass man es auch legal macht, oder es machen sollte.

Zunächst aber einen Blick auf das Rechtliche:

Beleidigung

Eine Beleidigung ist die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer Person. Wer also z.B. bei Facebook eine Person als Hampelmann bezeichnet, der handelt klar beleidigend. In dem Fall wird jemand in seinen Persönlichkeitsrechten durch Würdeverletzung getroffen.

Meinungsfreiheit

Grundsätzlich hat jeder Mensch in Deutschland das Recht auf eine eigene Meinung und diese auch frei zu äußern. Dies ist im deutschen Grundgesetz so festgehalten.

Beleidigung als Meinung

Dementsprechend formulieren viele Menschen, die andere treffen wollen, ihre Aussagen als Meinung. Also nach dem Muster: “Für mich bist du ein Hampelmann” oder “In meinen Augen…” und ähnliche Formulierungen. Auf die Beleidigung angesprochen folgt häufig sinngemäß: “Das ist keine Beleidigung, sondern meine Meinung”. Im Grunde geht es nur darum jemanden straffrei beleidigen zu können.
Diese Aussage stimmt allerdings nicht, denn auch wenn es eine Meinung ist, ist es trotzdem ebenfalls eine eindeutige Beleidigung. Das Eine schließt das Andere nicht aus, eine Meinung kann eine Beleidigung sein. Ob diese Beleidigung strafbar ist, ist dann eine andere Frage.

2020 hat das Bundesverfassungsgericht in vier Kammerentscheidungen Klarstellungen zur grundrechtlichen Rechtsprechung zu diesem Thema veröffentlicht. Kurz und stark vereinfacht gesagt, ist die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der Persönlichkeitsrechte nicht automatisch pro Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit ist kein pauschaler Freifahrtsschein für Beleidigungen. Die Richter stellten ausdrücklich klar, dass die Meinungsfreiheit nicht automatisch Vorrang gegenüber würdeverletzenden Äußerungen hat.

Die Grenze, ab wann eine Beleidigung strafbar ist und somit die Meinungsfreiheit niedriger zu bewerten ist, als das Persönlichkeitsrecht, ist dabei nicht eindeutig definiert. Je mehr die Äußerung darauf abzielte einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, desto höher ist die Meinungsfreiheit zu bewerten. Je mehr die Äußerung einzelne Personen negativ darstellen soll, desto höher sind die Persönlichkeitsrechte zu bewerten.

Fazit

Die Gerichte haben sicherlich Besseres zu tun, als sich mit solchen Fällen zu beschäftigen. Daher ist es nicht zielführend Beleidigungen aus Social Media Portalen vor Gericht zu bringen und vor allem nicht für solche harmlose Beleidigungen wie sie hier als Beispiel aufgeführt wurden.

Eine Beleidigung bleibt eine Beleidigung, egal ob strafbar oder als Meinungsfreiheit deklariert. Es wäre schön, wenn sich auch im Internet Sitte und Anstand durchsetzen würden. Das Internet ist zwar kein rechtsfreier Raum, aber das Benehmen ist dort oft sehr stark reduziert. Viele vergessen dort die Dinge, die sie sicher mal gelernt haben: Anstand, Respekt und Toleranz.
Bitte bedenkt immer, dass Höflichkeit und Benehmen keine Einbahnstraße ist. Auch und gerade wenn andere Unsachlich werden, sollte man versuchen diesen Weg nicht mitzugehen. Eine Meinung wird durch Beleidigungen nicht besser.

Wie geht man mit solchen Menschen um? Am besten gar nicht. Was interessiert es eine Eiche, wenn sich eine Wildsau an ihr schubbelt? Gerade auf Social Media ist morgen schon vergessen, was irgendwo in den Kommentaren steht. Von daher verweise ich mal auf einen Song der Band “Frankie goes to Hollywood”:

Relax – don’t do it

Quellen (Externe Links):

Die Grenze des Sagbaren